Warum ein Promillerechner keine Fahrt freigeben kann
Ein paar Angaben eingeben, eine Zahl ablesen – das wirkt eindeutig. Ein Promillerechner kennt aber weder Ihren tatsächlichen Blutalkoholwert noch Ihre momentane Leistungsfähigkeit. Besonders vor einer geplanten Fahrt ist diese Grenze wichtig.

Kurz erklärt
Promillerechner liefern eine Modellschätzung, keinen gemessenen Blutalkoholwert. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit warnt ausdrücklich davor, damit über eine Fahrt zu entscheiden. Ein berechnetes „0,0“ ist keine Fahrtfreigabe und sagt auch nichts darüber aus, ob ein Alkoholmarker noch nachweisbar ist.
Warum ein genauer Zahlenwert nicht automatisch genau ist
Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben nach einem Modell. Das BIÖG nennt unter anderem Trinkmenge, zeitliche Verteilung und körperliche Merkmale als Einflussgrößen. Erkrankungen und Medikamente können ebenfalls eine Rolle spielen. Sein Rechner ist deshalb ausdrücklich nur als ungefähre Orientierung für gesunde Erwachsene gedacht. BIÖG: Promillerechner und Grenzen der Schätzung
Schon bei der Eingabe kann Unsicherheit entstehen: War das Glas tatsächlich so groß wie angenommen? Wurde nachgeschenkt? Welche Alkoholstärke hatte das Getränk? Eine zusätzliche Nachkommastelle löst diese Fragen nicht. Wenn zwei Rechner unterschiedliche Werte ausgeben, sollten Sie deshalb nicht einfach den günstigeren auswählen.
Drei Fragen, die ein Rechner nicht zusammen beantwortet
- Wie hoch ist der Blutalkoholwert? Das ist eine Messfrage, keine verlässliche Schlussfolgerung aus einer App.
- Kann ich sicher fahren? Ein Rechenergebnis prüft weder Aufmerksamkeit noch Koordination oder andere Beeinträchtigungen.
- Ist Alkohol noch nachweisbar? Eine Untersuchung kann Abbauprodukte erfassen, nicht nur den Alkohol selbst.
Gerade der letzte Punkt wird häufig übersehen: Ethylglucuronid, kurz EtG, kann länger nachweisbar sein als Ethanol. LADR: Alkoholmarker und Probenmaterial Ein Screenshot mit „0,0“ ersetzt daher weder einen Laborbefund noch einen geregelten Abstinenznachweis.
Für eine geplante Fahrt zählt keine Wunschzahl
Das BIÖG rät ausdrücklich davon ab, anhand seines Promillerechners über das Führen eines Fahrzeugs zu entscheiden. BIÖG: Promillerechner und Grenzen der Schätzung Auch rechtlich ist eine Zahl aus einer App keine Absicherung: § 316 StGB betrifft das Führen eines Fahrzeugs bei alkohol- oder rauschmittelbedingter Fahrunsicherheit. Strafgesetzbuch, § 316: Trunkenheit im Verkehr
Wenn Sie nach Alkoholkonsum unsicher sind, lassen Sie das Fahrzeug stehen. Organisieren Sie eine Fahrt mit einer nüchternen Person, ein Taxi oder eine andere sichere Verbindung. Eine ausgerechnete Wartezeit sollten Sie nicht als zugesagten Abfahrtszeitpunkt behandeln. Das gilt auch am nächsten Morgen; dazu lesen Sie den Beitrag über Restalkohol.
Wofür eine Schätzung trotzdem nützlich sein kann
Als Lernhilfe kann ein Rechner zeigen, dass Getränkemenge und zeitlicher Verlauf einen Unterschied machen. Nutzen Sie ihn zum Verstehen, nicht zum Rechtfertigen einer riskanten Entscheidung. Fragen Sie bei einem Ergebnis: Was wurde eingegeben, was wurde nur angenommen und welche Frage bleibt unbeantwortet?
Liegt bereits ein echter Messbericht vor, ist Alkohol im Blut der passendere nächste Schritt. Geht es um eine Urinkontrolle, erklärt Alkohol im Urin den Unterschied zwischen Ethanol und EtG.
Quellen und Einordnung
Redaktionell erstellte Orientierung von Abstinenzcheck. Die verlinkten Fachinformationen wurden für diesen Beitrag herangezogen. Keine individuelle medizinische, psychologische oder rechtliche Beratung.
- BIÖG: Promillerechner und Grenzen der Schätzung
- Strafgesetzbuch, § 316: Trunkenheit im Verkehr
- LADR: Alkoholmarker und Probenmaterial
Die Regeln Ihres konkreten Programms und die fachliche Einzelfallbewertung bleiben maßgeblich. Anbieter und Kontakt.


